- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Kursvertrags zwischen dem Teilnehmer und dem Institut „Speakeasy“. Mit der Unterzeichnung des Vertrags bestätigt der Kursteilnehmer, dass er diese AGB zur Kenntnis genommen hat und akzeptiert.
- Die Kursgebühr ist spätestens vor dem ersten Kurstag vollständig gemäß der vertraglich vereinbarten Zahlungsweise zu zahlen. Die Kursgebühr kann bar oder per Überweisung auf das Konto unseres Instituts gezahlt werden. Banküberweisungen müssen für den Empfänger spesenfrei erfolgen. Die Preisrabatte bei langfristigen Gruppenkursen ab 4 Monate können nur gewährt werden, wenn die gesamte Kursgebühr in einer Summe im Voraus entrichtet wird. Ansonsten gelten die Kurspreise für monatliche Zahlweise gemäß der gültigen Preisliste. Unterrichtsmaterialien wie z. B. Bücher muss der Kursteilnehmer selbst anschaffen und sind nicht Bestandteil des Kursvertrags.
- Bei Online-Anmeldung/Vertragsabschluss wird eine einmalige Einschreibegebühr von € 50,- fällig, die auch im Falle einer Stornierung des Kurses von Seiten des Teilnehmers nicht zurückgezahlt wird. Eine Kündigung des Vertrags mit Rückerstattung einer bereits geleisteten Anzahlung ist nur bis 14 Tage vor Kursbeginn möglich. Bei einer späteren Beendigung ist der volle Rechnungsbetrag zur Zahlung fällig. Für Teilnehmer mit einer Anmeldebescheinigung für ein Visum gelten abweichende Regelungen (siehe Punkt 4). Wird diese Kündigungsfrist vor Kursbeginn nicht eingehalten, behält unser Institut getätigte Zahlungen ein. Nur wenn die Kursgebühr 14 Tage vor Kursbeginn bei unserem Institut eingeht, können wir eine Reservierung auf eine bestimmte Kursstufe garantieren, bei späterer Bezahlung können die kleinen und intensiven Gruppenkurse ausgebucht sein, und es dadurch zur Verschiebung des Kursbeginns kommen. Die Kündigung eines Kurses während der vertraglich vereinbarten Laufzeit ist nicht möglich. Der Unterricht muss innerhalb des festgelegten Zeitraums genommen werden, eine Verschiebung der Unterrichtsstunden darüber hinaus ist nicht möglich.
- Wenn ein Teilnehmer aus dem Ausland ein Visum braucht, sollte er sich 2–3 Monate vor Kursbeginn – abhängig von den Bearbeitungszeiten der deutschen Auslandsvertretung im Herkunftsland – bei unserem Institut anmelden. Eine Anmeldebescheinigung zum Erhalt eines Visums kann dem Teilnehmer ausgestellt werden, wenn er die Einschreibegebühr und die komplette Kursgebühr gemäß der gültigen Preisliste vollständig gezahlt hat. Entsprechende Überweisungen müssen für den Empfänger spesenfrei erfolgen. Sollte dem Teilnehmer das Visum verweigert werden, kann der Teilnehmer den Vertrag stornieren, wenn wir darüber schriftlich 14 Tage vor Kursbeginn mit Ablehnungsbescheid der deutschen Auslandsvertretung informiert werden. Dann erstattet unser Institut dem Teilnehmer die Anzahlung abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von € 100,- wegen des erhöhten Aufwandes. Etwaige Bankspesen bei der Rückzahlung gehen zu Lasten des Teilnehmers. Eine Rückzahlung der Kursgebühr nach Kursbeginn ist nicht möglich. Sollte der Kursteilnehmer aufgrund der Sprachkursbescheinigung von Speakeasy ein Visum erhalten haben, kann der Kurs nicht storniert werden, sodass die Kursgebühr nicht erstattet wird.
- Ein Kursmonat besteht aus 4 Wochen Unterricht, eine Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten.
- Die Mindestteilnehmerzahl eines Gruppenkurses ist 6 Personen. Wird die Mindestteilnehmerzahl des Gruppenkurses unterschritten, darf unser Institut wegen der erhöhten Effektivität des Kurses die Wochenstundenzahl reduzieren oder den betreffenden Kurs insgesamt absagen. Bei einer Reduzierung der Wochenstundenzahl wird gewährleistet, dass eine Stufe nach dem Europäischen Referenzrahmen erreicht werden kann. Bei Nichtzustandekommen eines Kurses behält Speakeasy sich vor, anderweitige Gruppen zusammenzustellen. Wird der Kurs von Speakeasy abgesagt, kann der Teilnehmer auf Wunsch einen späteren Kurs reservieren, oder er bekommt die gezahlte Kursgebühr abzüglich der Einschreibegebühr zurückerstattet.
- An gesetzlichen Feiertagen während der Kurslaufzeit fällt der Unterricht ersatzlos aus. Nimmt der Kursteilnehmer unregelmäßig oder überhaupt nicht am Unterricht teil, geht dies zu Lasten des Teilnehmers, und es besteht kein Anspruch auf Nachholtermine, eine spätere Kursteilnahme oder die Rückzahlung der Kursgebühr.
- Der Unterricht wird nach pädagogisch sinnvollen und erfolgreichen Methoden erteilt. Es besteht kein Anspruch auf eine spezielle Lehrkraft oder eine besondere Lehrmethode.
- Der Teilnehmer haftet für von ihm verursachte Schäden auch in den Räumlichkeiten unseres Instituts. Für eventuelle Schäden oder Verletzungen des Teilnehmers insbesondere bei Ausflügen oder außerschulischen Aktivitäten haftet unser Institut nicht.
- Fällt aus Gründen höherer Gewalt der Unterricht aus (z.B. Unwetter, Streik, Bombenfund, Terror), so wird hierfür kein Nachholunterricht erteilt. Ersatzansprüche bei Unterrichtsausfall aufgrund höherer Gewalt sind ausgeschlossen.
- Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
- Gerichtsstand ist Köln.
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