Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Kursvertrags zwischen der Teilnehmerin/dem Teilnehmer und dem Institut „speakeasy Sprachen+ UG (h.b.)“. Mit der Unterzeichnung des Vertrags bestätigt die Kursteilnehmerin/der Kursteilnehmer, dass sie/er diese AGB zur Kenntnis genommen hat und akzeptiert.
  2. Die Kursgebühr ist spätestens vor dem ersten Kurstag vollständig gemäß der vertraglich vereinbarten Zahlungsweise zu zahlen. Die Kursgebühr kann bar oder per Überweisung auf das Konto unseres Instituts gezahlt werden. Banküberweisungen müssen für die Empfängerin/den Empfänger spesenfrei erfolgen. Unterrichtsmaterialien wie z. B. Bücher muss die Kursteilnehmerin/der Kursteilnehmer selbst anschaffen und sind nicht Bestandteil des Kursvertrags.
  3. Bei Online-Anmeldung/Vertragsabschluss wird eine einmalige Einschreibegebühr von € 50,– fällig, die auch im Falle einer Stornierung des Kurses von Seiten der Teilnehmerin/des Teilnehmers nicht zurückgezahlt wird. Eine Kündigung des Vertrags mit Rückerstattung einer bereits geleisteten Zahlung ist nur bis 14 Tage vor Kursbeginn möglich. Bei einer späteren Beendigung ist der volle Rechnungsbetrag zur Zahlung fällig. Für Teilnehmende mit einer Anmeldebescheinigung für ein Visum gelten abweichende Regelungen (siehe Punkt 4). Wird diese Kündigungsfrist vor Kursbeginn nicht eingehalten, behält unser Institut getätigte Zahlungen ein. Nur wenn die Kursgebühr 14 Tage vor Kursbeginn bei unserem Institut eingeht, können wir eine Reservierung auf eine bestimmte Kursstufe garantieren, bei späterer Bezahlung können die kleinen und intensiven Gruppenkurse ausgebucht sein, und es dadurch zur Verschiebung des Kursbeginns kommen. Die Kündigung eines Kurses während der vertraglich vereinbarten Laufzeit ist nicht möglich. Der Unterricht muss innerhalb des festgelegten Zeitraums genommen werden, eine Verschiebung der Unterrichtsstunden darüber hinaus ist nicht möglich.
  4. Wenn eine Teilnehmerin/ein Teilnehmer aus dem Ausland ein Visum braucht, sollte sie/er sich 3–4 Monate vor Kursbeginn – wegen der Bearbeitungszeiten der deutschen Auslandsvertretung im Herkunftsland – bei unserem Institut anmelden. Eine Anmeldebescheinigung zum Erhalt eines Visums kann der Teilnehmerin/dem Teilnehmer ausgestellt werden, wenn sie/er die Einschreibegebühr und die Kursgebühr vollständig oder gemäß der vereinbarten Raten gezahlt hat. Entsprechende Überweisungen müssen für die Empfängerin/den Empfänger spesenfrei erfolgen. Sollte der Teilnehmerin/dem Teilnehmer das Visum verweigert werden, kann sie/er den Vertrag stornieren, wenn wir darüber schriftlich 14 Tage vor Kursbeginn mit Ablehnungsbescheid der deutschen Auslandsvertretung informiert werden. Dann erstattet unser Institut der Teilnehmerin/dem Teilnehmer die bereits geleistete Zahlung abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von € 150,– wegen des erhöhten Aufwandes. Etwaige Bankspesen bei der Rückzahlung gehen zu Lasten der Teilnehmerin/des Teilnehmers. Eine Rückzahlung der Kursgebühr nach Kursbeginn ist nicht möglich. Sollte die Kursteilnehmerin/der Kursteilnehmer aufgrund der Sprachkursbescheinigung von speakeasy Sprachen+ UG (h.b.) ein Visum erhalten haben, kann der Kurs nicht storniert werden, sodass die Kursgebühr nicht erstattet wird. Die Teilnehmerin/der Teilnehmer hat das Recht, den gebuchten Kurs vor Kursantritt innerhalb von 8 Monaten einmal kostenlos zu verschieben. Bei jeder weiteren Verschiebung innerhalb dieses Zeitraums fällt eine Bearbeitungsgebühr von € 100,– an. Wenn der Kurs innerhalb dieses Zeitraums nicht wahrgenommen wird, kann der Kurs nicht storniert werden, und es erfolgt keine Rückerstattung der Kursgebühr.
  5. Ein Kursmonat besteht aus 4 Wochen Unterricht, eine Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten.
  6. Die Mindestteilnehmendenzahl eines Gruppenkurses ist 6 Personen. Wird die Mindestteilnehmendenzahl des Gruppenkurses unterschritten, darf unser Institut wegen der erhöhten Effektivität des Kurses die Wochenstundenzahl reduzieren oder den betreffenden Kurs insgesamt absagen. Bei einer Reduzierung der Wochenstundenzahl wird gewährleistet, dass eine Stufe nach dem Europäischen Referenzrahmen erreicht werden kann. Bei Nichtzustandekommen eines Kurses behält speakeasy Sprachen+ UG (h.b.) sich vor, anderweitige Gruppen zusammenzustellen. Wird der Kurs von speakeasy Sprachen+ UG (h.b.) abgesagt, kann die Teilnehmerin/der Teilnehmer auf Wunsch einen späteren Kurs reservieren, oder sie/er bekommt die gezahlte Kursgebühr inklusive der Einschreibegebühr zurückerstattet.
  7. An gesetzlichen Feiertagen während der Kurslaufzeit fällt der Unterricht ersatzlos aus. Nimmt die Kursteilnehmerin/der Kursteilnehmer unregelmäßig oder überhaupt nicht am Unterricht teil, geht dies zu Lasten der Kursteilnehmerin/des Kursteilnehmers, und es besteht kein Anspruch auf Nachholtermine, eine spätere Kursteilnahme oder die Rückzahlung der Kursgebühr.
  8. Der Unterricht wird nach pädagogisch sinnvollen und erfolgreichen Methoden erteilt. Es besteht kein Anspruch auf eine spezielle Lehrkraft oder eine besondere Lehrmethode.
  9. Die Teilnehmerin/Der Teilnehmer haftet für von ihr/ihm verursachte Schäden auch in den Räumlichkeiten unseres Instituts. Für eventuelle Schäden oder Verletzungen der Person insbesondere bei Ausflügen oder außerschulischen Aktivitäten haftet unser Institut nicht.
  10. Fällt aus Gründen höherer Gewalt der Unterricht aus (z.B. Unwetter, Streik, Bombenfund, Terror), so wird hierfür kein Nachholunterricht erteilt. Ersatzansprüche bei Unterrichtsausfall aufgrund höherer Gewalt sind ausgeschlossen.
  11. Die Teilnehmerin/Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass während des Unterrichts Bild- und Tonaufnahmen gemacht werden können, auf denen sie/er abgebildet sein könnte. Diese Aufnahmen können von uns zu Werbe- und Marketingzwecken genutzt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf unsere Website und soziale Medien. Durch ihre/seine Anwesenheit stimmt sie/er der Verwendung und Veröffentlichung dieser Aufnahmen ausdrücklich zu. Sollte sie/er ihre/seine Einwilligung widerrufen wollen, bitten wir sie/ihn, uns schriftlich darüber zu informieren.
  12. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
  13. Gerichtsstand ist Köln.